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15.12.2016 · Fachbeitrag · Gebäudeversicherung

Frostschaden im Ferienhaus: Heizung auf Stufe 1 reicht

| Es reicht bei einer drei Jahre alten Heizungsanlage, den Heizkörper eines unbewohnten Ferienhauses auf Stufe eins zu stellen, wenn das Haus zweimal wöchentlich kontrolliert wird. Fällt dann die Heizung aus, und kommt es zu einem Frostschaden, muss der Gebäudeversicherer für den Schaden einstehen, so das OLG Oldenburg. |