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· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitsversicherung

EFL-Test bei Berufsunfähigkeitsversicherung unzulässig

| Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann von ihrem Versicherungsnehmer nicht verlangen, dass er sich zur Beurteilung seiner Leistungsansprüche einem sogenannten EFL-Test unterzieht. Darauf hat das LG Berlin hingewiesen. |

 

Hintergrund | Der EFL-Test ist vornehmlich in sozialrechtlichen Verfahren anerkannt. Dabei werden Versicherungsnehmer unter ärztlicher Aufsicht über mehrere Stunden teilweise bis an die Leistungsgrenze belastet, um ein umfangreiches Bild von ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten.

 

Im vorliegenden Fall verlangte ein privater Berufsunfähigkeitsversicherer derartig umfangreiche Tests von seiner Kundin. Diese wehrte sich mit Erfolg. Ein Berufsunfähigkeitsversicherer könne von seinem Versicherungsnehmer nicht verlangen, dass sich dieser bis zur Leistungsgrenze belaste. Der Versicherer konnte sich damit nicht auf Leistungsfreiheit berufen (LG Berlin, Hinweisbeschluss vom 29.6.2011, Az. 7 O 194/11; Abruf-Nr. 120783).

Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 4 | ID 32042390