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· Nachricht · Arbeitgeberleistungen

BMF-Schreiben konkretisiert Steuerfreiheit für Job-Tickets

| Seit 01.01.2019 gilt der neue § 3 Nr. 15 EStG . Arbeitgeberleistungen in Form von Barzuschüssen und Sachbezügen für Fahrten der Arbeitnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei, ebenso für alle Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. In der Praxis waren viele Fragen offen, wie § 3 Nr. 15 EStG zu lesen ist. Das BMF hat jetzt in einem 15-seitigen Schreiben die Grundsätze veröffentlicht, wie aus seiner Sicht § 3 Nr. 15 EStG anzuwenden ist. |

 

Das BMF beantwortet insbesondere die Fragen,

  • wann Linienverkehr vorliegt, definiert den Personenfernverkehr und die öffentlichen Verkehrsmittel im Personenfernverkehr und grenzt den Personennahverkehr vom Personenfernverkehr ab,
  • wie bei einer gemischten Nutzung von Fahrberechtigungen für den Personenfernverkehr lohnsteuerlich zu verfahren ist,
  • wie Barzuschüsse des Arbeitgebers behandelt werden,
  • was der Arbeitgeber aufzeichnen bzw. nachweisen muss.

 

Weiterführender Hinweis

  • BMF, Schreiben vom 15.08.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2342/19/10007 :001 → Abruf-Nr. 210780
Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 1 | ID 46108407