27.07.2020 · Fachbeitrag · Anhängerversicherung
Anhängerhaftung teilweise neu geregelt
| Neben der mit einigem Getöse verbundenen Änderung der Straßenverkehrsordnung StVO (Stichwort: Verschärfte Fahrverbote bei Geschwindigkeitsverstößen, Formfehler) wurde mit Wirkung zum 14.07.2020 auch eine Änderung im Straßenverkehrsgesetz vorgenommen. Ein Aspekt der Anhängerhaftung wurde neu geregelt. Damit korrigiert der Gesetzgeber ein von ihm unerwünschtes Ergebnis einer früheren Änderung des StVG. |