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28.09.2020 · Nachricht · Versicherungsrecht

Versicherer trifft Hinweispflicht trotz Vermittlung durch Makler

| Den Versicherer trifft eine eigene Hinweispflicht gegenüber dem VN, wenn er sich für die Erfüllung seiner Interessen der Hilfe eines Versicherungsmaklers bedient, etwa für die Umstellung von Versicherungsbedingungen. Das gilt insbesondere, wenn mit der Umstellung und den damit einhergehenden Pflichten Nachteile bzw. Verschlechterungen für den VN verbunden sind. Insoweit agiert der Makler dann als Erfüllungsgehilfe des Versicherers und steht nicht im Lager des VN. Zu diesem Schluss kommt das LG Hamburg. |