01.02.2013 · Fachbeitrag · Untervermittler
Vermittler scheitert mit Rückforderung von Provisionsvorschüssen
Verlangen Sie Vorschüsse von Ihrem Untervermittler zurück, müssen Sie nachvollziehbar darlegen, dass Ihnen der Rückzahlungsanspruch zusteht. Diese Lehre lässt sich aus einem Urteil des LG Wuppertal ziehen.
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