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· Fachbeitrag · Untervermittler

Der Ausgleichsanspruch des Untervermittlers: Das müssen Sie als Makler wissen - Teil III

von Rechtsanwalt Dr. Michael Wurdack und Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Göttingen

| Als Versicherungsmakler haben Sie keinen Anspruch auf Ausgleich gemäß § 89b HGB . Gleichwohl sollten Sie sich mit dem Ausgleichsanspruch beschäftigen, und zwar wenn Sie Ihrerseits selbstständige Untervermittler einsetzen. Wir erläutern Ihnen in einer Beitragsserie, wann der Untervermittler einen Anspruch hat und wie Sie ihn berechnen. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles über die Ausgleichsberechnung nach dem Gesetz. |

Grundlegendes zur Berechnung nach dem Gesetz

Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach dem Gesetz ist in der Praxis nicht üblich. Sie ist kompliziert und mit erheblichen Schwierigkeiten rechtlicher wie tatsächlicher Art verbunden. In manchen Fällen muss sie aber angewendet werden. In anderen Fällen kann die Berechnung nach dem Gesetz vorteilhafter für den Ausgleichberechtigten sein.

 

Zunächst muss genau unterschieden werden, um welche vermittelten Produkte es sich handelt: