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30.07.2013 · Fachbeitrag · Maklerwechsel

Anspruch des Ursprungsmaklers auf Auskunft und Belege

| Ein Leser schreibt: Wir arbeiten auch mit einem Versicherer zusammen, der so gut wie keine Auskünfte gibt. Deshalb sandten wir ihm den Artikel aus WVM 5/2013 mit der Bitte, uns eine Kopie der Maklervollmacht oder des Schreibens des Kunden zuzusenden. Der Versicherer ist jetzt bereit, uns eine Einsicht in die Unterlagen zu geben – nach Terminabsprache und in der Hauptverwaltung der Gesellschaft, die über 150 km von unserem Geschäftssitz entfernt liegt. Müssen wir das akzeptieren? Wir fragten Dr. Peter Loibl, den Syndikusanwalt der Charta Börse für Versicherungen AG. |