Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

24.06.2015 · Fachbeitrag · Haftung

Makler formuliert Gesundheitsfragen für Versicherer und beantwortet sie unwahr

| Der Versicherer darf vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn der Makler Gesundheitsfragen falsch beantwortet, die er für den Versicherer mit Wissen und Wollen des Versicherers zum Zwecke der Antragseinreichung selbst formuliert hat. Zu diesem Schluss ist das OLG Köln gelangt. |