13.06.2019 · Fachbeitrag · Haftung
Keine Deckung in der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung – Makler haftet
| Ein Versicherungsmakler macht sich schadenersatzpflichtig, wenn er dem erkennbaren Interesse des Inhabers eines Lohnbetriebs in der Landwirtschaft, umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten, nicht entsprochen hat, weil der vermittelte Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag für das naheliegende Risiko von verschuldeten Bearbeitungsschäden keine Deckung gewährt. Das hat das OLG Zweibrücken klargestellt. |