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· Fachbeitrag · Digitalisierung

Kann der Versicherer den Makler zur Nutzung des elektronischen Postversands zwingen?

| Immer mehr Versicherer möchten mit den Argumenten Umweltschutz und Ressourcenschonung auf den Versand von z. B. Policen oder Courtageabrechnungen verzichten und diese lieber bequem jederzeit einseh- und ausdruckbar im Maklerportal und/oder per E-Mail zur Verfügung stellen. Doch kann der Makler zum elektronischen Postversand verpflichtet werden? Die Anwort lautet „Ja“, aber nur wenn es vereinbart worden ist. |

 

Elektronischer Postversand muss vereinbart sein

Der Grundsatz lautet: Einen Zwang zum elektronischen Postversand gibt es zwischen Gewerbetreibenden nicht; eine gesetzliche Grundlage fehlt.

 

Daher gilt: Will der Versicherer, dass Sie am elektronischen Postversand teilnehmen, muss er das mit Ihnen vereinbaren. Lehnen Sie den elektronischen Postversand ab, müssen Sie damit rechnen, dass der Versicherer die Zusammenarbeit beendet, sollte er auf den elektronischen Postversand bestehen bzw. ihn generell einführen wollen.