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· Fachbeitrag · Datenschutz

Kontaktformular auf Ihrer Makler-Website: Achten Sie auf den Datenschutz

von Rechtsanwalt Michael Hilpüsch, Mössingen

| Nutzen Sie ein Kontaktformular auf Ihrer Versicherungsmakler-Website, sollten Sie vorsichtig sein beim Thema Datenschutz. Ein Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden. Das zeigen zwei aktuelle Fälle. Erfahren Sie, welche datenschutzrechtlichen Pflichten Sie als Anbieter einer Website treffen und wie Sie diese in der Praxis erfüllen. |

Vielfältiger Einsatz von Kontaktformularen

Ein Kontaktformular auf der eigenen Website ist beliebt. Die Einsatzzwecke sind vielfältig. So können (potenzielle) Kunden beispielsweise nach Informationen oder Angeboten fragen, den unterschriebenen Maklervertrag zurückschicken oder Daten (auch sehr persönliche) während eines z. B. BU-Antragsprozesses oder Schadenmeldungen übermitteln.

 

Die Bandbreite der Daten, die der Kunde neben seinem individuellen Anliegen eingibt, ist groß: Namen, E-Mail-Adresse, Themen (ggf. aus einer Auswahlmöglichkeit) sowie persönliche Daten.