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· Fachbeitrag · Büro-Organisation

Einbindung von Mitarbeitern in den Maklerbetrieb richtig gestalten

von Rechtsanwalt Dr. Peter Loibl, Meerbusch

| Zu einer guten und reibungslosen Organisation eines Maklerbetriebs gehört es, Mitarbeitern ein bestimmtes Maß an Eigenverantwortung zu übertragen. Wie das rechtssicher geschehen kann, lesen sie nachfolgend. |

Art und Umfang der Befugnisse und Zuständigkeiten regeln

Welcher Mitarbeiter für welche Tätigkeit zuständig sein soll, muss firmenintern geregelt werden. Ist das nicht ohnehin schon im jeweiligen Mitarbeitervertrag geregelt, zum Beispiel durch eine ausführliche Stellenbeschreibung, können Sie eine fehlende Regelung nachholen. Im Rahmen Ihres Weisungsrechts können Sie als Arbeitgeber die Arbeitsleistung Ihrer Mitarbeiter (Arbeitnehmer) konkret festlegen.

 

PRAXISHINWEIS | Fixieren Sie Art und Umfang der zu verrichtenden Arbeit stets schriftlich. So gewährleisten Sie für beide Seiten ein Höchstmaß an Sicherheit.