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· Fachbeitrag · Berufsrecht

Umsetzung der IDD in deutsches Recht - diese sechs wichtigen Änderungen kommen

von Lasse Conradt, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Hamburg

| Wesentliche Änderungen bei der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie (IDD) in deutsches Recht wurden „auf den letzten Drücker“ auf den Weg gebracht. So wurden z. B. das Honorarannahmeverbot und Doppelberatung gestrichen. Die Provisionsabgabe bleibt verboten. Nachbesserungen bei Fernabsatz gelten auch für Vermittler. WVM stellt die Änderungen vor. |

Änderungen im Überblick

Die Sitzung des Bundestags am 29.06.2017 brachte den gewünschten Erfolg. Gemäß der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wurde bei wesentlichen Punkten im Gesetzentwurf hinsichtlich der Umsetzung der IDD nachgebessert. Der Bundesrat hat am 07.07.2017 zugestimmt. Folgende Änderungen kommen:

 

1. Honorarannahmeverbot gestrichen

Das Honorarannahmeverbot für Versicherungsmakler, das zuvor heftig kritisiert und teilweise als verfassungswidrig eingestuft worden ist, wurde ersatzlos gestrichen. Das bedeutet konkret: Der befürchtete „Tod der Nettopolice“ und die unsägliche Rückwirkung auf den 18.01.2017 fallen ersatzlos weg.