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· Fachbeitrag · Maklerwechsel

Wie wirken sich Beitragsregulierungen auf den Courtageanspruch bei Maklerwechsel aus?

von Dr. Peter Loibl, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G., Dortmund

| Bei einem Maklerwechsel stellt sich regelmäßig die Frage, wie sich Beitragsregulierungen, etwa bei einer Umsatzpolice, auf den Courtageanspruch auswirken. Der folgende Beitrag beantwortet die Frage. |

 

Frage: Makler A erhält eine Courtage aus der Betreuung eines bestehenden Haftpflichtvertrags (etwa bei einer Umsatzpolice) mit einer einjährigen Laufzeit. Rechtzeitig schaltet sich Makler B ein, sodass der Courtageanspruch ab der nächsten Hauptfälligkeit auf Makler B übergeht. Im Rahmen der Beitragsregulierung erfolgt eine Abrechnung für den vergangenen Zeitraum, bei dem Makler A noch courtageberechtigt war. Wem steht die Courtage aus einem Nachbeitrag für die vergangene Versicherungsperiode zu? Und wie verhält es sich in Bezug auf die beiden Makler bei einem Rückbeitrag bzw. einer Courtagerückforderung?

 

Antwort: Auch bei Beitragsregulierungen sind die Maklerusancen und der Schicksalsteilungsgrundsatz für den Courtageanspruch maßgebend.