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· Fachbeitrag · Courtagerückforderung

Vertragsaufhebung wegen Doppelversicherung: Darf Versicherer Courtage zurückfordern?

von Dr. Peter Loibl, Charta Börse für Versicherungen AG, Düsseldorf

| Hebt der Versicherer einen Versicherungsvertrag wegen einer Doppelversicherung auf, fordert er in einem zweiten Schritt vom Versicherungsmakler die Courtage zurück, oft auch für viele Jahre zurück. Zu Recht? |

 

Frage: Hat der Versicherer einen Anspruch auf Rückforderung der Courtage, wenn er wegen Doppelversicherung einen Versicherungsvertrag aufhebt? Wenn ja, wie viele Jahre darf er die Courtage zurückfordern? In unserem Fall hat er die Courtage ab 2003 zurückverlangt.

 

Die Antwort: Der Versicherer darf die Courtagen für die Jahre ab 2009 zurückfordern. Für frühere Jahre ist der Rückforderungsanspruch verjährt.