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· Fachbeitrag · Courtageregelung

Eigentumswechsel - was wird aus der Courtage?

von Rechtsanwalt Dr. Peter Loibl, Meerbusch

| Bei einem Gebäudeversicherungsvertrag stellt sich nach einem Eigentumswechsel stets folgende Frage: Haben Sie als Vermittler weiter Anspruch auf Courtage, auch wenn der neue Eigentümer Sie nicht beauftragt. Die Antwort hängt vom Inhalt Ihrer Courtagezusage ab, insbesondere an welche Voraussetzungen Ihre Courtage geknüpft ist. |

 

Übliche Courtageregelung für Makler

Üblich ist folgende Regelung in den Courtagezusagen der Versicherer:

 

  • Regelung

Ein Makler hat so lange Anspruch auf Courtage, solange der Versicherungsvertrag besteht, der Versicherungsnehmer die Prämie zahlt und kein anderer Vermittler mit der Betreuung des Vertrags vom Kunden beauftragt wurde.

Enthält Ihre Courtagezusage eine solche Regelung, erhalten Sie die Courtage, solange kein anderer Vermittler mit der Betreuung des Vertrags vom neuen Eigentümer beauftragt wurde. Wünscht der neue Eigentümer die Betreuung durch einen anderen Vermittler oder durch den Versicherer direkt, entfällt Ihr Courtageanspruch. Oft sind in einer Courtagezusage für den Fall des Maklerwechsels Regelungen gemäß den Maklerusancen enthalten; dann gelten diese.