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01.02.2004 | Wohnungsbau

Erwerb eines Genossenschaftsanteils

Der Erwerber eines Genossenschaftsanteils hat auch Anspruch auf die Eigenheimförderung, wenn ihm ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt wird, dass ihm keine Eigenheimförderung gewährt wird. Das hat das Finanzgericht (FG) Sachsen entschieden. Im Urteilsfall erhielt der Erwerber mit der Bestätigung seiner "Beitritts- und Beteiligungserklärung" ein Schreiben. In diesem stand, dass ihm die gezahlte Einlage erstattet wird, wenn er einen negativen Bescheid über die Eigenheimförderung erhalten sollte. Die Finanzverwaltung stellte sich auf den Standpunkt, der Erwerber sei nicht Mitglied der Genossenschaft geworden, weil sein Beitritt unter einer aufschiebenden Bedingung gestanden habe (§  15 Absatz 1 Genossenschaftsgesetz). Das FG jedoch qualifizierte die Zusicherung als Rücktrittsrecht und gewährte die Eigenheimförderung.

Wichtig: Über eine Nichtzulassungsbeschwerde hat die Finanzverwaltung erreicht, dass der Bundesfinanzhof (Az: III R 56/03 und III R 57/03) die Sache endgültig entscheiden muss. (Urteile vom 19.8.2003, Az: 3 K 600/00 und 3 K 1206/00; Abruf-Nr.  032769 und 032770 )

Quelle: Ausgabe 02 / 2004 | Seite 1 | ID 98308