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05.07.2010 | Werbungskosten

Weiterbildungsstudiengang: Aufwendungen sind abziehbar

Ein auf betriebliche Altersversorgung spezialisierter, bei einem Versicherungsmakler angestellter Versicherungsfachwirt darf die Aufwendungen für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang „Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung“ als Werbungskosten abziehen. Entscheidend ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs, dass ein hinreichend konkreter Zusammenhang der Aufwendungen mit den Einnahmen aus seiner Tätigkeit besteht. Die Weiterbildung diene der zusätzlichen Qualifikation im Segment der betrieblichen Altersversorgung und werde nicht aus privaten Gründen oder gar „ins Blaue hinein“ aufgenommen. (Urteil vom 18.6.2009, Az: VI R 31/07) (Abruf-Nr. 093414)  

Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 5 | ID 136866