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05.07.2010 | Werbungskosten

Abgeltungsteuer: Abschaffung des Werbungskostenabzugs

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein Musterverfahren gegen die Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen.  

Hintergrund: Seit Einführung der Abgeltungsteuer können bei den Einkünften aus Kapitalvermögen keine Werbungskosten mehr gesondert geltend gemacht werden. Vielmehr werden die Werbungskosten mit dem Sparer-Pauschbetrag (801 Euro bzw. 1.602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren) abgegolten. Dies gilt auch, wenn tatsächlich mehr als 801 Euro an Werbungskosten angefallen sind. Besonders betroffen sind Steuerzahler, die ihre Kapitalanlagen fremdfinanziert haben. Die Zinsen für die Finanzierung können nicht mehr steuermindernd berücksichtigt werden. Damit werden Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage anders behandelt als Werbungskosten, die im Zusammenhang mit einer anderen Einnahmeart entstehen. Ob das gegen den Gleichheitssatz und das Gebot der Folgerichtigkeit verstößt, soll in dem Musterverfahren beim Finanzgericht Münster (Az: 6 K 1847/10 E) überprüft werden.  

Unser Tipp: Betroffene Steuerzahler sollten unter Hinweis auf das Musterverfahren Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen (§ 363 Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung) beantragen.  

Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 5 | ID 136865