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10.01.2011 | Vorschnelle Kündigung der PKV

Makler muss Mehrkosten für PKV nach neuem Abschluss bei altem Versicherer ersetzen

Dass die vorschnelle Kündigung eines Krankenversicherungsvertrags für einen Makler teuer werden kann, zeigt ein Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden hat.  

Makler kündigt vor Abschluss des neuen Vertrags ...

Die Eltern wollten den Krankenversicherungsschutz für ihren Sohn optimieren. Der Makler kündigte den bisherigen Vertrag, ohne dass die Gesundheitsfragen zu diesem Zeitpunkt detailliert beantwortet worden waren und der neue private Krankenversicherer das geforderte Gesundheitsheft eingesehen hatte. Es kam, wie es kommen musste - der neue Versicherer lehnte nach Vorlage des Gesundheitshefts den Antrag ab. Anschließend gelang es, den Jungen beim bisherigen Versicherer wieder zu versichern, allerdings zu wesentlich höheren Kosten (derzeit bereits 173,78 Euro monatlich).  

 

Diese Mehrbelastung muss der Makler dem Vater des Jungen erstatten (Urteil vom 10.6.2010, Az: 18 U 188/07; Abruf-Nr. 103311). Nach Ansicht des OLG hat der Makler seine Pflichten verletzt. Es hat den Vater des Kindes in Zusammenhang mit der Kündigung des bisherigen Krankenversicherungsvertrags fehlerhaft beraten.  

 

Der Vorwurf: Er hätte ausdrücklich davon abraten müssen, die bestehende Versicherung zu kündigen, solange der neue Versicherungsvertrag noch nicht zustande gekommen war. Dessen Zustandekommen war unsicher, solange noch nicht alle Gesundheitsfragen detailliert beantwortet waren und der neue Versicherer das angeforderte Gesundheitsheft eingesehen hatte.