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01.07.2007 | Unfallversicherung

Auch an den Schutz bei Zeckenbiss denken!

In den Sommermonaten steigt das Risiko, sich einen Zeckenbiss zuzuziehen und an Borreliose zu erkranken. Das wiederum kann Invalidität zur Folge haben. Auf der anderen Seite haben die meisten Unfallversicherer Infektionen aufgrund von Insektenbissen seit 1999 vom Leistungsumfang ausgenommen (AUB 1999). Die starke Zunahme zeckenverseuchter Gebiete in Deutschland hat allerdings bei einigen Versicherern ein Umdenken einsetzen lassen.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Kunden im Rahmen ihrer Unfallversicherung vor den Folgen eines Zeckenbisses geschützt sind. Ansonsten suchen Sie einen Unfallversicherer, der eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufnimmt oder zumindest eine Vertragsumstellung zulässt. Bei Altverträgen vor 1999 kann ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund helfen: Das hat einen Unfallversicherer zur Leistung an eine Frau verurteilt, die nach einem Zeckenbiss an Borreliose erkrankte. Begründung: Der Unfallbegriff sei erfüllt. (Urteil vom 22.8.2003, Az: 128 C 5745/03; Abruf-Nr.  072010 )

Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 2 | ID 111114