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01.01.2005 | Umsetzung der EU-Richtlinie

Referenten-Entwurf liegt endlich vor!

von Diplom-Betriebswirt Matthias Beenken, Bochum

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Vermittler-Richtlinie nimmt langsam Formen an. Seit 9. Dezember 2004 liegt der Referenten-Entwurf vor. Im Vergleich zu den bekannten Diskussionspapieren vom letzten Jahr wurde wenig verändert. Wichtig sind folgende drei Punkte.

Kundengeldsicherung

Nimmt der Makler Kundengelder an, muss er grundsätzlich Vorkehrungen treffen:

  • Vor der Annahme muss er eine Bürgschaft oder vergleichbare Sicherheit vereinbaren.
  • Eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) ist als Sicherheit zulässig, wenn sie den Kunden bei Insolvenz des Maklers unmittelbar berechtigt.
  • Sicherheiten oder VSV können kombiniert sowie einzelfallbezogen oder pauschal vereinbart werden.
  • Der Makler muss die Sicherheit bis zur erfolgreichen Übermittlung der Gelder an den Versicherer aufrecht erhalten.