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01.06.2004 | Trotz umsatzsteuerfreier Umsätze

Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

von Steuerberaterin Jessica Heep, Meinerzhagen

Folgende Leseranfrage erreichte die Redaktion: "Ich bin Versicherungsmakler. Kürzlich bekam ich von zwei Versicherern die Aufforderung, ich möchte umgehend meine Steuernummer zwecks Eintragung auf den Courtage-Abrechnungen mitteilen. Zu Recht? Als Versicherungsmakler bin ich doch nicht umsatzsteuerpflichtig."

Hintergrund

Seit dem 1. Januar 2004 ist die Angabe der Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-Id.-Nr.) in der Rechnung erforderlich. Die Angabe war zwar bereits zuvor vorgeschrieben. Der Gesetzgeber hat jedoch aus der fehlenden Angabe der Steuernummer in einer Rechnung bis Ende 2003 keine negativen Folgen für den Vorsteuerabzug gezogen.

Seit 1. Januar kann der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung grundsätzlich nur noch vorgenommen werden, wenn dort die Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen erteilte Ust-Id.-Nr. enthalten ist.

Was gilt für Versicherungsmakler

Als Versicherungsmakler erzielen Sie grundsätzlich umsatzsteuerfreie Umsätze (§  4 Nummer 11 Umsatzsteuergesetz). Der Leistungsempfänger hat demzufolge keinen Vorsteuerabzug aus Rechnungen bzw. Gutschriften. Folglich können bei Fehlen der erforderlichen Rechnungsangaben keine negativen Folgen hinsichtlich des Vorsteuerabzugs eintreten.

Die Finanzverwaltung beabsichtigt jedoch, die Steuernummer oder Ust-Id.-Nr. auch für Rechnungen zu fordern, in denen ausschließlich über steuerfreie Umsätze abgerechnet wird, wie beispielsweise bei Versicherungsmaklern. Fraglich ist, wie sie dies durchsetzen will, wenn an die Nichtangabe keinerlei Sanktionen geknüpft sind!

Fazit: Die Angabe der Steuernummer in Rechnungen bzw. Gutschriften ist eine gesetzliche Vorschrift. Bei Nichtbeachtung führt dies zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs. Soweit Sie als Versicherungsmakler steuerfreie Umsätze erbringen, können sich derzeit keine negativen Auswirkungen ergeben, da ein Vorsteuerabzug sowieso ausscheidet. Gleichwohl kann es sein, dass der Versicherer die Zusammenarbeit aufkündigt, wenn Sie die Steuernummer nicht angeben. Ob Ihnen das wert ist, müssen Sie entscheiden.