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01.04.2004 | Staatliche Förderprogramme nutzen!

So beteiligen Sie "Vater Staat" am Gehalt neuer Mitarbeiter

Einstellungszuschuss, Eingliederungs- und Lohnkostenzuschuss, Schlagworte, wenn es um die staatliche Förderung von Neueinstellungen geht. Doch was verbirgt sich dahinter? Welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen als Büro-Inhaber? Mit welchen Zuschüssen können Sie rechnen?

In dieser Ausgabe erfahren Sie, welche Fördertöpfe die Bundesagentur für Arbeit für Sie bereit hält, wenn Sie Angestellte im Innen- oder Außendienst fest einstellen.

  • Die meisten der Leser sind "alte Hasen". Sie können von verschiedenen Eingliederungszuschüssen profitieren.
  • Die jüngeren Leser, die erst seit kurzem selbstständig sind, sollten die Einstellungszuschüsse bei Neugründungen kennen.
    Eingliederungszuschüsse

    Sie erhalten einen Eingliederungszuschuss, wenn Sie einen förderungsbedürftigen Angestellten für den Innen- oder Außendienst einstellen. Vorausgesetzt, der Mitarbeiter ist arbeitslos und in seiner Wettbewerbsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt benachteiligt.

    Zwei Dinge vorweg: Die Höhe und Dauer des Zuschusses richtet sich nach dem Umfang der Minderleistung des Mitarbeiters und dem Eingliederungserfordernis. Darüber entscheiden die örtlichen Agenturen. Die gesetzliche Grundlage liegt im Sozialgesetzbuch III.