Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.10.2005 | Rechtsprechung von A bis Z

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht

Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Wir liefern Ihnen in regelmäßigen Abständen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z, in wenigen Sätzen - sortiert nach Personen- und Sachversicherung.

Personenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung

Vorerkrankungen, wie erhöhte Cholesterinwerte, Herz- und Wirbelsäulen- sowie psychische Probleme muss der Antragsteller nennen, sonst geht er bei der BU leer aus (Oberlandesgereicht [OLG] Karlsruhe, Urteil vom 7.4.2005, Az: 12 U 391/04; Abruf-Nr.  051329 ).

Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit kann ein vorher selbstständiger Gas- und Wasserinstallateurmeister nicht in ein Angestelltenverhältnis als angestellter Hausmeister verwiesen werden, weil die Hausmeister- Tätigkeit eine geringere öffentliche Wertschätzung erfährt (OLG Celle, Urteil vom 25.6.2004, Az: 4 U 159/04; Abruf-Nr.  052025 ).

Krankenversicherung

Bemerkt der Krankenversicherer nach Vertragsschluss, dass der Versicherungsnehmer ärztliche Behandlungen verschwiegen hat, kann er den Vertrag gegen einen Beitragszuschlag fortsetzen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer auf Nachfrage des Versicherers bestätigt hat, dass seine weiteren Antragsangaben vollständig sind. Stellt sich später heraus, dass weitere Vorerkrankungen verschwiegen sind, darf der Versicherer zurücktreten (OLG Oldenburg, Urteil vom 2.2.2005, Az: 3 U 109/04; Abruf-Nr.  052026 ).

Der Versicherer darf die volle Erstattung einer psychotherapeutischen Behandlung vom Aufsuchen eines niedergelassenen, approbierten Arztes abhängig machen und nur einen Kostenzuschuss bei Behandlung durch einen Diplompsychologen vorsehen (Landgericht [LG] Köln, Beschluss vom 7.1.2004, Az: 23 S 68/03; Abruf-Nr.  051436 ).

Eine Summenbegrenzung in Höhe von 1.278,23 Euro für psychotherapeutische, psychosomatische und heilpsychologische ambulante Behandlungen ist unwirksam (LG München, Beschluss vom 23.7.2003, Az: 6 S 8983/03; Abruf-Nr.  052027 ).

Lebensversicherung