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07.03.2011 | Rechtsprechung von A bis Z

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht

Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Wir liefern Ihnen in regelmäßigen Abständen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z in wenigen Sätzen - in dieser Ausgabe schwerpunktmäßig zur Sachversicherung.  

Personenversicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung

Übt der VN eine Tätigkeit aus, die der Versicherer als Vergleichsberuf wertet, so kennt er die Anforderungen, die die Tätigkeit an ihn stellt. Dann muss er vortragen und gegebenenfalls beweisen, dass und warum diese Tätigkeit nicht den bedingungsgemäßen Anforderungen an eine Vergleichstätigkeit genügt (Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Urteil vom 9.11.2010, Az: I-4 U 51/10; Abruf-Nr. 110160).  

Sachversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Die Nachhaftung eines Architekten, der aus einer Architektengemeinschaft ausgeschieden ist, für einen nach seinem Ausscheiden begangenen haftungsbegründenden Verstoß eines in der Gemeinschaft verbliebenen Architekten ist in der von der Gemeinschaft fortgesetzten Berufshaftpflichtversicherung mitversichert (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.10.2010, Az: 8 U 115/09; Abruf-Nr. 104067).  

 

Gebäudeversicherung

Das versicherte Risiko des Schneedrucks ist verwirklicht, wenn feststeht, dass das Gewicht des auf dem Dach lastenden Schnees am Einsturz des Dachs mitgewirkt hat. Ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Elementarschäden bestimmt, dass der Versicherer die in Folge des Versicherungsfalls notwendigen Aufwendungen ersetzt, so heißt das: Der VN erhält Ersatz erst und nur dann, wenn er tatsächlich Aufwand gehabt hat, also Aufräum- und Abbruchmaßnahmen durchgeführt hat bzw. Verbindlichkeiten eingegangen ist (OLG Frankfurt/Main, nicht rechtskräftiges Urteil vom 19.5.2010, Az: 7 U 110/09; Abruf-Nr. 104066; Az. beimBundesgerichtshof [BGH: IV ZR 127/10).  

 

Hausratversicherung