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03.06.2011 | Personalmanagement

So kombinieren Sie im Arbeitsvertrag festes Gehalt mit umsatzabhängiger Vergütung

von Rechtsanwältin Michaela Ferling, Ferling Retsch Rechtsanwälte, München

Viele Maklerunternehmen vereinbaren mit ihren Innendienstmitarbeitern heute neben dem festen Gehalt eine umsatzabhängige Vergütung, um einen Anreiz zu schaffen, selbst Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukte zu vermitteln. Nachfolgend liefern wir Ihnen einen Formulierungsvorschlag für einen Arbeitsvertrag, der festes Gehalt und erfolgsabhängige Vergütung kombiniert. Im Anschluss daran finden Sie die Erläuterungen zu den einzelnen Klauseln.  

Formulierungsvorschlag

Arbeitsvertrag  

 

Zwischen Maklerunternehmen ... (Name, Straße, Ort) - im Folgenden Arbeitgeber genannt -  

und Herrn/Frau ... (Name, Straße, Ort) - im Folgenden Mitarbeiter genannt -  

wird mit Wirkung ab ... folgender Arbeitsvertrag geschlossen.  

 

 

§ 1 Tätigkeit  

 

1. Der Mitarbeiter wird als Kundenbetreuer im Innendienst des Maklerunternehmens tätig. Er ist damit betraut, die ihm zugewiesenen Kunden in allen anfallenden Versicherungs- und Finanzdienstleistungsfragen zu beraten. Er ist verpflichtet, auch andere zumutbare Tätigkeiten zu verrichten.
2. Die wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters beträgt, vorbehaltlich besonderer betrieblicher Notwendigkeiten, ... Stunden.
3. Bei der Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungsprodukten beachtet der Mitarbeiter den im Maklerunternehmen vorgegebenen Beratungsprozess (Bedarfsanalyse, Beratungsdokumentation etc.), wie er in der internen Arbeitsanweisung Nr. ... niedergelegt ist. Der Mitarbeiter beachtet dabei insbesondere das Prinzip des „best-advice“.
4. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen, stets die Interessen des Arbeitgebers zu wahren und seine volle Arbeitskraft für das Maklerunternehmen einzusetzen.
5. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, den Weisungen des Arbeitgebers nachzukommen. Der Einsatz von Untervertretern und Hilfskräften ist ausgeschlossen. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die Kundenkartei ordentlich zu führen und diese stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Fristen- und Terminkontrolle zu richten, insbesondere Vertragsabläufe und Neueindeckungen.

 

§ 2 Vergütung  

 

1. Der Mitarbeiter erhält für seine Tätigkeit ein Grundgehalt und umsatzabhängige Provisionen.
2. Das Grundgehalt beträgt ... Euro. [Alternativ, soweit die Vermittlung und damit die umsatzabhängige Provision nach Beginn der Tätigkeit sukzessive ausgebaut werden soll:
  • Das Grundgehalt beträgt im ersten Monat seiner Tätigkeit ... Euro, im zweiten Monat seiner Tätigkeit ... Euro und im dritten Monat ... Euro.
  • Ab dem vierten Monat seiner Tätigkeit beträgt das Grundgehalt ... Euro.]
3. Der Mitarbeiter erhält für alle von ihm vermittelten Geschäfte Provisionen gemäß der nachfolgenden Provisionstabelle:
  • Abschlussprovision in Höhe von ... % und
  • Folgeprovision in Höhe von ... %
der an den Arbeitgeber bevorschusst ausbezahlten Courtage.
4. Der Provisionsanspruch entsteht unbedingt, wenn und soweit der Kunde die Prämie bzw. die Prämien vollständig bezahlt hat und der Vertragspartner des Arbeitgebers die Courtage nicht mehr zurückfordern kann. Der Mitarbeiter hat Anspruch auf Auszahlung eines Provisionsvorschusses, sobald der jeweilige Vertragspartner die Zahlung an den Arbeitgeber geleistet hat. Der Mitarbeiter ist zur Rückzahlung der bevorschussten Provisionen verpflichtet, wenn und soweit die Ausführung des Geschäfts unmöglich geworden ist, ohne dass der Arbeitgeber die Unmöglichkeit der Ausführung zu vertreten hat oder die Ausführung ihm nicht zuzumuten ist. Die §§ 87 ff Handelsgesetzbuch (HGB) gelten entsprechend.
5. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Letzten des Monats. Die Vergütung wird auf das Konto des Mitarbeiters gezahlt. Bank: ..., Konto-Nummer: ... , BLZ: ...
6. Überstunden bedürfen der Genehmigung des Arbeitgebers. Sie werden durch Freizeitausgleich abgegolten.
7. Der Mitarbeiter erhält ein Weihnachtsgeld in Höhe von ... Euro, sofern das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung mindestens sechs Monate besteht und von keiner der Vertragsparteien gekündigt ist. Die Auszahlung erfolgt jeweils mit der Vergütung für den Monat November. Die Zahlung des Weihnachtsgelds erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Auch bei wiederholter Zahlung wird kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. Der Widerruf kann sowohl auf wirtschaftliche Gründe als auch auf Gründe im Verhalten des Mitarbeiters gestützt werden.

 

§ 3 Arbeitsverhinderung und Krankheit  

 

1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, jede Arbeitsverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.
2. Im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung ist der Mitteilung ab dem vierten Tag ein ärztliches Zeugnis über die Verhinderung und deren voraussichtliche Dauer beizufügen.
3. Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit werden die dem Mitarbeiter zustehenden Bezüge nach Maßgabe des Entgeltfortzahlungsgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung bezahlt. Die Höhe beträgt 100 Prozent der durchschnittlich in den letzten drei Monaten vor der Erkrankung gezahlten monatlichen Bruttovergütung.

 

§ 4 Urlaub  

 

1. Der Mitarbeiter hat pro Kalenderjahr einen Urlaubsanspruch von ... Arbeitstagen.
2. Eine Übertragung des Urlaubs ist nur bis zum 31. März des Folgejahrs und auch nur dann statthaft, wenn dringende Gründe dies rechtfertigen. Ein Resturlaub aus dem Vorjahr muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen sein. Er verfällt nach dem 31. März des Folgejahres ohne Abgeltung.
3. Der Zeitpunkt des Urlaubs ist jeweils rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Der Urlaub muss vor Antritt genehmigt sein.

 

§ 5 Nebentätigkeit  

 

1. Der Mitarbeiter bedarf zu jedweder Nebentätigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. Diese ist zu versagen, wenn die Gefahr besteht, dass durch die Nebentätigkeit die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung aus diesem Arbeitsvertrag beeinträchtigt werden könnte.
2. Eine Tätigkeit des Mitarbeiters für ein Wettbewerbsunternehmen ist ausgeschlossen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

 

§ 6 Dauer, Ende und Kündigung  

 

1. Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es endet automatisch ohne Kündigung am Ende des Monats, in dem der Mitarbeiter das zu diesem Zeitpunkt allgemein gültige Renteneintrittsalter vollendet.
2. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag mit Monatsfrist jeweils für den Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden.
3. Verlängert sich der Vertrag über die Probezeit hinaus, richten sich die Kündigungsfristen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere bedarf die Kündigung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

 

§ 7 Schlussbestimmungen  

 

1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieses Vertrags werden die Parteien eine Ersatzregelung treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

 

Ort, Datum ...  

... ...  

Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Mitarbeiter  

Erläuterungen

Ziel ist es, Ihnen mit dem Vorschlag eine Formulierungshilfe für die rechtlich problematischen Klauseln zu geben und Ihnen Gestaltungsvorschläge für die Praxis zu unterbreiten. Wollen Sie davon abweichen, empfehlen wir Ihnen, Einzelheiten mit einem Rechtsanwalt abzustimmen.  

 

Zu § 2 Ziffer 2: Sie können vorsehen, dass der Mitarbeiter von Anfang an ein festes Grundgehalt erhält. Alternativ können Sie bestimmen, dass das Grundgehalt in den ersten Monaten nach Beginn der Tätigkeit sukzessive sinkt, damit der Mitarbeiter im Gegenzug die Vermittlung und damit die umsatzabhängige Provision sukzessive ausbaut.  

 

In diesem Fall müssen Sie darauf achten, dass der Mitarbeiter eine angemessene Vergütung erhält. Ist das Grundgehalt zu gering und erhält der Mitarbeiter über die variable Vergütung keine ausreichende/angemessene Vergütung, ist die Klausel sittenwidrig und damit unwirksam. Im Streitfall würde sie dann einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, ein angemessenes Gehalt wäre zur Zahlung fällig.