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01.06.2004 | Parkgebühren, Trinkgelder, Briefporti

Steuern sparen - ohne Belege zu sammeln

Sie kennen das Problem. Sie sind mit Ihrem Betriebs-Pkw geschäftlich unterwegs. Entweder parken Sie an einem Parkautomaten, der keine Quittungen auswirft. Oder Sie parken auf einem bewachten Parkplatz und kommen sich lächerlich vor, wenn Sie vom Parkwächter eine Quittung über einen Bagatell-Betrag verlangen. Was tun bei Aufwendungen, die sie nicht belegen können?

FG hat "beleglose Aufwendungen" anerkannt

In einem vergleichbaren Fall hat das Finanzgericht (FG) Münster schon 1978 entschieden, dass Aufwendungen in Höhe von 10 DM pro Monat auch ohne Beleg anzuerkennen seien (Urteil vom 23.8.1978, Az: VII 1720/77 E; Abruf-Nr.  040739 ).

Vorgehensweise in der Praxis

Wer gerade seine Steuer-Erklärung für 2003 vorbereitet, entnimmt aus seiner (DATEV-)Buchführung die laufenden Kfz-Kosten und erhöht diese um seine beleglosen Aufwendungen. Waren im Jahr 1975 pro Monat 10 DM üblich, so dürften es heute rund 25 Euro monatlich sein (300 Euro pro Jahr).

Beachten Sie : Ob Sie 25 Euro pro Monat ansetzen oder mehr, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wer in vorwiegend ländlichen Räumen tätig ist, kann schlechter mit nicht belegten Parkgebühren argumentieren als ein Versicherungsmakler, der im Großstadtbereich ständig kostenpflichtige Parkplätze nutzt.

Unser Tipp: Ergänzen Sie die Zeile "Kfz-Kosten" um den Hinweis "beleglose Aufwendungen lt. FG Münster vom 23.8.1978". Die meisten Veranlagungsbeamten haken solche Positionen ab. Falls später ein Steuerprüfer diese Position moniert, weisen Sie darauf hin, dass angesichts der seit 1975 erheblich gestiegenen Parkgebühren 25 Euro pro Monat eigentlich viel zu wenig sind. Das ist gerade mal ein Euro pro Arbeitstag. Argumentieren Sie weiter, dass Parkautomaten häufig keine Quittungen auswerfen. Und schließlich lässt man sich auch nicht für jeden nebenbei gekauften Stift eine Quittung geben.

Unser Fazit für Sie

Selbst wenn Sie wie viele Ihrer Kollegen keine Lust zur lästigen Belegsammelei haben - zumindest einen Teil der Aufwendungen können Sie Steuer mindernd geltend machen.