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01.01.2004 | Neue Anlage EÜR zur Steuer-Erklärung

"Vereinfachte" Gewinnermittlung für Einnahmen-Überschuss-Rechner ab 2004?

von Diplom-Finanzwirt Hermann Kahlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Senden/Westfalen

Versicherungsmakler, die ihre Gewinne durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach §  4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ermitteln, konnten bisher Form und Umfang ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst bestimmen.

Ab 2004 müssen Sie Ihrer Steuer-Erklärung eine gesonderte Anlage für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung beifügen. Die neue Anlage ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2003 beginnen (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 17.10.2003, Az: IV D 2 - S 1451 - 27/03; Abruf-Nr.  032677 ). Den Vordruck und die Anleitung finden Sie im Online-Service.

Auch wenn Sie derzeit noch mit der Gewinnermittlung für 2003 beschäftigt sind, sollten Sie sich mit der Anlage "Einnahmenüberschussrechnung-EÜR" vertraut machen. Denn wenn Sie bereits zu Jahresbeginn die richtigen Weichen stellen, sparen Sie später den Aufwand, aus den laufenden Aufzeichnungen des Kalenderjahrs die Kosten herauszusuchen, die in der Anlage einzeln abgefragt werden.

Die Anlage EÜR im Einzelnen

Erstellen Sie Ihre Buchführung/Steuer-Erklärung selbst, sollten Sie anhand Ihrer letzten Einnahmen-Überschuss-Rechnung prüfen, ob diese alle Angaben enthält, die Sie künftig in der Anlage EÜR machen müssen. Wenn nicht, müssen Sie neue Konten anlegen. Welche Angaben das im Einzelnen sind, zeigen wir Ihnen auf den folgenden Seiten.

Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen sind danach zu trennen, ob diese

  • dem normalen Umsatz-Steuersatz (Zeile 8) oder