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01.08.2004 | Maklerrecht

Ist ein Tagebuch bei Versicherungsmaklern Pflicht?

Ein Leser stelle der Redaktion folgende Frage: "Muss ein Makler ein Maklertagebuch nach §  100 Handelsgesetzbuch (HGB) führen?" Wir fragten Rechtsanwalt Dr. Frank Baumann aus Hamm.

Seine Antwort: Nein, ein Maklertagebuch muss der Versicherungsmakler nicht führen. Das ergibt sich aus §  104 Satz 2 HGB. Danach müssen Personen, die die Vermittlung von Versicherungs- oder Bausparverträgen übernehmen, die Vorschriften über Tagebücher nicht beachten.

Quelle: Ausgabe 08 / 2004 | Seite 2 | ID 98406