Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.06.2004 | Lohnsteuer

Lose als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug

Sie können die Freigrenze für Sachbezüge auch für Lotterielose nutzen. Sie können Ihren Mitarbeitern Lose für eine von einem fremden Dritten durchgeführte Lotterie steuer- und sozialabgabenfrei überlassen, wenn die Freigrenze von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird (§  8 Absatz 2 Satz 9 Einkommensteuergesetz).

Wichtig: Auch ein etwaiger Lotteriegewinn bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, weil er in keinem Zusammenhang mehr mit dem Arbeitsverhältnis steht. (Finanzministerium Saarland, Erlass vom 10.2.2004, Az: B/2 - 4 - 20/04 - S 2334; Abruf-Nr.  040744 )

Quelle: Ausgabe 06 / 2004 | Seite 4 | ID 98374