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04.02.2011 | Kündigung des Versicherungsvertrags

Versicherer moniert Kündigungsvollmacht nach einem Monat - was tun?

Ein Leser schildert folgendes Problem: „Unter Vorlage meines Maklervertrags habe ich die Kündigung eines Versicherungsvertrags gegenüber einem Versicherer erklärt. Einen Monat später hat der Versicherer die Kündigung zurückgewiesen mit der Begründung, dass der von mir vorgelegte Maklervertrag keine ausdrückliche Kündigungsvollmacht enthalte. Zwingend müssten die Worte „Vollmacht“ oder „bevollmächtigen“ sowie „Kündigung“ bzw. „kündigen“ verwendet werden. Ist der Versicherer im Recht?“  

 

Auf den Inhalt der Vollmacht kommt es an

Entscheidend ist vorliegend, ob der Vertrag eine Vollmacht enthält und wie diese formuliert ist. Der Versicherer ist bei folgender Formulierung zum Umfang der Maklertätigkeit an die Kündigung gebunden: „Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern und zu kündigen, Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben und entgegenzunehmen“.  

 

Problematisch ist es, wenn nur von „Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben und entgegenzunehmen“ die Rede ist; hier wird nicht eindeutig klar, ob darunter auch solche fallen, die rechtlich erheblich sind wie etwa Kündigungen. Möglicherweise lässt sich hier aber aus dem Kontext herauslesen, dass der Versicherer die Erklärung als Kündigung gegen sich gelten lassen muss.