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01.01.2004 | Kfz-Kosten

Gewillkürtes Betriebsvermögen

Künftig können auch Einnahmen-Überschuss-Rechner gewillkürtes Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent) bilden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt eine Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt bestätigt. Sehen Sie dazu den Beitrag in der Ausgabe 8/2003, Seite 14 . Im Urteilsfall hatte eine Zahnärztin die Kosten für ihren zu zehn Prozent betrieblich genutzten Pkw in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht. Den Wert der privaten Nutzung ermittelte sie nach der Ein-Prozent-Regelung. Das Finanzamt wollte nur zehn Prozent der Kosten als Betriebsausgaben anerkennen. Der BFH gab der Zahnärztin Recht.

Beachten Sie: Die Entscheidung birgt auch Gefahren für Sie. Wird der Pkw nämlich später aus dem Betriebsvermögen veräußert, muss der Veräußerungsgewinn versteuert werden. In einer der nächsten Ausgaben werden wir Sie ausführlich über die Auswirkungen der BFH-Entscheidung informieren. (Urteil vom 2.10.2003, Az: IV R 13/03; Abruf-Nr.  032752 )

Quelle: Ausgabe 01 / 2004 | Seite 2 | ID 98296