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01.01.2006 | Kfz-Kosten

Ab 2006 müssen Sie beim Pkw anders rechnen!

Die "Ein-Prozent-Regelung" gilt ab 2006 nicht mehr für Pkw im gewillkürten Betriebsvermögen. Egal wie Sie ihren Gewinn ermitteln, bedeutet das für Sie Folgendes:

Nutzen Sie Ihren Pkw weniger als zehn Prozent beruflich, ändert sich nichts: Der Pkw ist Privatvermögen, Ihre beruflichen Fahrten können Sie mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer absetzen.

Bei einer beruflichen Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent haben Sie die Wahl: Ist der Pkw in Ihrem Privatvermögen, sind ebenfalls 0,30 Euro absetzbar. Haben Sie dagegen den Pkw Ihrem Betrieb zugeordnet (gewillkürtes Betriebsvermögen), müssen Sie ab 2006 ein Fahrtenbuch führen oder die Nutzung anders glaubhaft machen. Die Kosten sind Betriebsausgaben, soweit sie auf die beruflichen Fahrten entfallen. Gewinn erhöhend müssen Sie die Aufwendungen für die täglichen Fahrten Wohnung-Büro ansetzen.

Nutzen Sie Ihren Pkw über 50 Prozent beruflich, ändert sich nichts. Allerdings müssen Sie den Anteil nunmehr glaubhaft machen, um die Privat-fahrten weiter nach der "Ein-Prozent-Regelung" versteuern zu können.

Unser Tipp: Je höher die dienstlichen Fahrten, desto eher lohnt der freiwillige Umstieg auf ein Fahrtenbuch. Bei geringer beruflicher Nutzung können Sie das Fahrtenbuch umgehen, wenn Sie den Pkw ins Privatvermögen überführen.

Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 1 | ID 98666