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10.01.2011 | „Jahressteuergesetz 2010“

Die zehn wichtigsten Steueränderungen für Sie und Ihre Arbeit im Überblick

Im Dezember ist das „Jahressteuergesetz 2010“ („JStG 2010“) verkündet worden. Es bringt einige steuerliche Änderungen, die für Sie und Ihre Arbeit wichtig sind. Die zehn wichtigsten stellen wir kurz vor.  

Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren

Der Übergang auf das Verfahren über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wird erst ab 2012 möglich sein. Da die Lohnsteuerkarte letztmalig für 2010 ausgestellt wurde, gelten folgende besondere Regeln für das Übergangsjahr 2011:  

Sonderregeln für 2011

  • Die Lohnsteuerkarte 2010 darf nicht vernichtet werden. Die Eintragungen gelten für den Lohnsteuerabzug 2011.

 

  • Für Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 sind die Finanzämter zuständig. Änderungen der Meldedaten müssen weiterhin bei den Gemeinden vorgenommen werden.

 

  • Arbeitnehmer müssen die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen.

 

Obergrenze für Krankenversicherungsbeiträge

Beiträge zu Krankenversicherungen sowie zu gesetzlichen Pflegeversicherungen, die dem Erwerb eines Versicherungsschutzes für nach dem Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre dienen, werden nur noch sofort zum Sonderausgabenabzug zugelassen, soweit die für die Zukunft geleisteten Beiträge das 2,5-fache der für den Veranlagungszeitraum gezahlten Beiträge nicht übersteigen. Gehen die gezahlten Beiträge über diese Grenzen hinaus, werden sie erst in dem Veranlagungszeitraum berücksichtigt, für den sie geleistet wurden.  

 

Die Begrenzung auf das 2,5-fache gilt erstmals für Zahlungen im Veranlagungszeitraum 2011 (§ 52 Absatz 24 Satz 3 Einkommensteuergesetz [EStG]).