01.07.2005 | Freie Mitarbeit und Betreuungsaufwand
Zwei wichtige Fragen eines Maklers zur Bestandspflege-Rückstellung
von Diplom-Finanzwirt Hermann Kahlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Senden/Westfalen
Ein Versicherungsmakler möchte eine Bestandspflege-Rückstellung in all den Fällen bilden, in denen ihm Versicherer keine Courtagen zahlen, er aber einen Bestandspflege-Aufwand hat. Er betreibt sein Maklerbüro mit einer Halbtagsangestellten und einem freien Mitarbeiter. Er hat zwei Fragen zur Ermittlung der Rückstellung, die von allgemeinem Interesse sind:
| Darf der freie Mitarbeiter bei Ermittlung des Zeitaufwands zur Bildung der Rückstellung einbezogen werden? |
| Wird der Betreuungsaufwand pro LV-Vertrag auf ein Kalenderjahr gerechnet oder über die gesamte Laufzeit pro Vertrag? |
1. Einbeziehung des freien Mitarbeiters
Sie dürfen die Kosten des freien Mitarbeiters einbeziehen. Ihr Aufwand ist die auf die Betreuung entfallende Vergütung.
| Optimal wäre es, wenn die Vergütung des Mitarbeiters aufgespalten wäre in Betreuungs- und Abschlussvergütung. Dann könnten Sie den Betreuungsaufwand beziffern. |
| Eine Aufspaltung wird jedoch für die Vergangenheit nicht geschehen sein. Daher sind Sie auf Schätzungen angewiesen. |
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