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01.02.2005 | Finanzierung

Darlehensvertrag bei Vertragserneuerung wirksam

In der Vergangenheit waren Anlagemodelle an der Tagesordnung, bei denen sich Anleger beim Kauf einer Eigentumswohnung und Abschluss eines Darlehensvertrags von einem Treuhänder haben vertreten lassen. Je nach Ausgestaltung sind die über den Treuhänder abgeschlossenen Verträge nichtig - oder eben nicht, wie ein aktueller Fall des Oberlandesgericht (OLG) Köln zeigt: Ein Anleger kann sich nicht auf die Nichtigkeit der Vollmacht des Treuhänders berufen, wenn er nach Ablauf der Zinsbindungsfrist den ursprünglichen Darlehensvertrag erneuert.

Unser Service: Einen aktuellen Überblick über die Urteile zu Treuhand-Modellen und -vollmachten finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "wichtige Entscheidungen" . (Urteil vom 16.6.2004, Az: 13 U 208/03; Abruf-Nr.  042906 )

Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 3 | ID 98503