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04.05.2011 | Finanzanlagenvermittlung

Neue Regeln für Produkte und Vertrieb geplant

von Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin

Die Bundesregierung hat Anfang April 2011 den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet (Abruf-Nr. 111288). Ziel des geplanten Gesetzes ist die Stärkung des Anlegerschutzes. Hierfür wird bei den Produkten wie auch beim Vertrieb angesetzt. Nachfolgend die Eckpunkte.  

Produktregulierung

Geschlossene Beteiligungen werden künftig als Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und des Kreditwesengesetzes angesehen. Folge: Die Aufsicht über diese Produkte, ihre Prospekte und die Emittenten wird verschärft.  

Vertriebsregulierung

Mit einem neuen § 34f Gewerbeordnung (GewO) wird ein eigener Erlaubnistatbestand für die Berufsausübung von Finanzanlagenvermittlern geschaffen. Die neue Vorschrift orientiert sich an § 34c GewO (erfasst bisher auch die Finanzanlagenvermittler) und am Vorbild des § 34d GewO für Versicherungsvermittler. Konkret ist Folgendes vorgesehen:  

 

1. Aufsicht: Die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung und Aufsicht soll wie bisher bei den Gewerbebehörden liegen.
2. Qualifikation: Jeder Vermittler muss einen Sachkundenachweis erbringen. Dies wird in der Regel eine IHK-Prüfung sein.
3. Versicherungsschutz: Jeder Vermittler muss eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) nachweisen.
4. Register: Das beim DIHK geführte, öffentlich einsehbare Register für Versicherungsvermittler wird auf die Finanzanlagenvermittler ausgedehnt.
5. Dokumentation: Künftig müssen auch gewerbliche Vermittler die bisher nur für Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit KWG-Erlaubnis geltenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.

 

Der neue § 34g GewO wird die Ermächtigung für den Erlass einer konkretisierenden Verordnung enthalten. Diese liegt aber noch nicht im Entwurf vor. Daher sind wesentliche Punkte offen: Wird es eine „Alte-Hasen“-Regelung für langjährig im Beruf tätige Vermittler geben? Welche vorhandenen Qualifikationsabschlüsse werden anerkannt? Welche Details sind für die VSH vorgesehen? Wird die Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung erweitert? Kommen zusätzliche Prüfungspflichten hinzu?