01.12.2004 | Endspurt 2004
Steuertipps zum Jahreswechsel
Der Jahreswechsel bringt wie immer einige steuerliche Neuerungen mit sich. Grund für Sie, Ihre Steuertaktik noch in 2004 zum Teil anzupassen. Wo für Sie und/oder Ihre Kunden aktuell Handlungsbedarf besteht, zeigt Ihnen der folgende Beitrag.
Seit 1999 wurde der Einkommensteuertarif in vier Stufen gesenkt. Mit der fünften und letzten Stufe am 1. Januar 2005 sinkt der Eingangssteuersatz auf 15 und der Spitzensteuersatz auf 42 Prozent. Dies gilt es bei der "Einkünfteplanung" für das nächste Jahr zu berücksichtigen.
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Bei sinkenden Steuersätzen bietet es sich an, Einnahmen in spätere Veranlagungszeiträume zu verlagern und Aufwendungen vorzuziehen. Stehen zum Beispiel größere Reparatur- und Erhaltungsaufwendungen an, sollten Sie diese Investitionen eventuell vorziehen.
Ermitteln Sie Ihren Gewinn durch Aufstellen einer Bilanz, können Sie durch Bilanzpolitik Erträge verlagern. In Frage kommen:
Abschreibungen: Wählen Sie grundsätzlich immer die Abschreibungsmethode, die zur schnellsten Steuer-Ersparnis führt:
| Schreiben Sie geringwertige Wirtschaftsgüter sofort ab. Darunter fallen im Jahr 2004 Wirtschaftsgüter bis 475,60 Euro brutto. | 
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