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10.01.2011 | Elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt

E-Bilanz: Startschuss um ein Jahr verschoben - und dennoch topaktuell

von Diplom-Finanzwirt (FH) Bernhard Köstler, Konzernbetriebsprüfer, Journalist und Fachbuchautor

Geplant war, dass bilanzierende Unternehmen ihre Bilanzdaten erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, elektronisch ans Finanzamt übermitteln müssen. Weil aber die Umsetzung der technischen Voraussetzungen für die Übermittlung komplizierter ist als erwartet, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Startschuss für die E-Bilanz um ein Jahr verschoben (Pressemitteilung vom 9.11.2010).  

Zeitliche Anwendung zur E-Bilanz

Das bedeutet für Ihr Maklerunternehmen: Das Finanzamt erwartet die elektronische Übermittlung Ihrer Bilanzdaten erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Entspricht das Wirtschaftsjahr Ihres Maklerunternehmens dem Kalenderjahr, ist die elektronische Übermittlung für Sie erstmals für das Wirtschaftsjahr 2012 Pflicht, bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr 2013.  

 

Übersicht bei abweichendem Wirtschaftsjahr

 

Wirtschaftsjahr 2012  

Wirtschaftsjahr 2013  

Laufzeit des Wirtschaftsjahrs  

1.8.2011 bis 31.7.2012  

1.8.2012 bis 31.7.2013  

Anwendung der E-Bilanz-Regeln für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen.  

Nein, Wirtschaftsjahr begann bereits 2011  

Ja, erstes Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2011 beginnt  

 

Praxishinweis

Zwar haben Sie nun ein ganzes Jahr Zeit, sich auf die elektronische Übermittlung vorzubereiten. Doch angesichts der anstehenden Arbeiten ist das nicht allzu lange. Denn Sie müssen Ihre Buchhaltungssoftware und Ihren Kontenrahmen an die gesetzlichen Vorgaben anpassen, müssen klären, welchen Part der Steuerberater bei der E-Bilanz spielt, und Sie müssen Ihr für die Buchhaltung zuständiges Personal schulen lassen.  

 

Das sind die Spielregeln zur E-Bilanz

Damit nicht jedes Unternehmen sein „eigenes Süppchen kocht“ und dem Finanzamt schickt, wonach ihm gerade ist, hat der Fiskus festgelegt, in welchem Format und in welcher Tiefe die Bilanzdaten bereitzustellen sind.