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01.03.2005 | Einjährige Sachversicherungsverträge

Makler hat bei gekündigtem Maklervertrag keinen Courtage-Anspruch mehr

Jetzt ist er also da, der erste Sargnagel für den Courtage-Anspruch des Versicherungsmaklers. Was derzeit durchaus uneinheitlich und bisweilen auch zu Gunsten des Versicherungsmaklers praktiziert wurde, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) gekippt.

Der Versicherungsmakler kann künftig grundsätzlich die Courtagen nicht mehr beanspruchen, wenn der Kunde den Maklervertrag beendet, der Versicherungsvertrag aber weiter besteht. Dies gilt nach dem vorliegenden Urteil auch für den Fall, dass kein anderer Makler mit der Betreuung des Versicherungsvertrags beauftragt wurde (Urteil vom 13.1.2005, Az: III ZR 238/04; Abruf-Nr.  050368 ).

Wir stellen Ihnen das hochbrisante Urteil vor und sagen Ihnen, was es für die Praxis bedeutet.

Der zu Grunde liegende Fall

Was war geschehen? Der Kläger, ein Versicherungsmakler, hatte 1992 einen Transportversicherungsvertrag vermittelt:

  • Der Versicherungsvertrag hatte eine Laufzeit von einem Jahr.
  • Er verlängerte sich jeweils von Jahr zu Jahr, sofern er nicht gekündigt wurde.