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07.03.2008 | Einiges wird besser – vieles schlechter

Einzelheiten zur geplanten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

von Rechtsanwalt & Steuerberater Joachim Breithaupt, Kanzlei Osborne Clarke, Köln

Die Nachfolge ist in vielen Maklerunternehmen trotz oftmals fortgeschrittenen Alters des Inhabers nicht geklärt. Dabei hängt doch die Fortführung eines Unternehmens insbesondere davon ab, dass der richtige Nachfolger gefunden wird und die steuerlichen Konsequenzen der Nachfolge optimal geplant werden.  

Ab 1. Juli gilt voraussichtlich nur noch das neue Recht

Die gute Nachricht vorweg: Die Politik gewährt Ihnen noch rund vier Monate Zeit. Zeit, in der Sie entscheiden können, ob Sie Ihr Unternehmen noch nach den alten Schenkungsteuer-Regeln übertragen oder schon die geplanten neuen in Anspruch nehmen wollen. Doch Vorsicht! Ende Juni 2008 endet diese Frist: Voraussichtlich ab 1. Juli gilt nur noch das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Und das bringt erhebliche Veränderungen mit sich.  

 

Nachfolgend stellen wir die aktuelle Rechtslage den Planungen des Gesetzgebers gegenüber.  

Drei gravierende Änderungen

Der am 11. Dezember 2007 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes bringt für Sie drei gravierende Änderungen mit sich:  

 

  • Eine (Höher-)Bewertung von Vermögen in der Regel mit dem tatsächlichen Wert
  • Höhere Freibeträge, aber auch zum Teil höhere Steuersätze
  • Neue Regeln bei der Übertragung von Betriebsvermögen

Neue Bewertung verschiedener Vermögensarten