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01.01.2003 | Der Kauf einer Maklerfirma

Aspekte eines risikoreichen Geschäfts

Die kaufmännischen und rechtlichen Aspekte des Verkaufs bzw. Kaufs einer Maklerfirma sind ein weites und schwieriges Feld. Natürlich sind die Interessenten an Kauf und Verkauf immer wieder von dem Wunsch nach der einfachen Lösungsformel beherrscht. Aber es gibt hier keinen leichten Königsweg. Mit den folgenden Formulierungshilfen samt Erläuterungen erhalten Sie nützliche Tipps für die Praxis.

Formulierung der vertraglichen Absprachen

Damit Sie "Fallstricke" bei der Formulierung umgehen, unterbreiten wir Ihnen nachfolgend einen Formulierungsvorschlag, der im Wesentlichen Ihren Bedürfnissen Rechnung trägt.

Wichtig: Bei dem nachstehend abgedruckten Formulierungsvorschlag handelt es sich nicht um einen Mustervertrag im eigentlichen Sinne, sondern um wichtige Anhaltspunkte. Im Einzelfall müssen Sie die vertraglichen Regelungen auf Ihre Bedürfnisse hin anpassen. Ziehen Sie im Zweifelsfall Ihren Berufsverband oder einen Rechtsanwalt zu Rate.

 Formulierung der vertraglichen Absprachen 

Kauf- und Abtretungsvertrag

zwischen Maklerfirma ... (Name, Anschrift) - im Folgenden Verkäufer genannt -

und

Maklerfirma ... (Name, Anschrift) - im Folgenden Käufer genannt -

§  1 Vertragsgegenstand und Geschäftsgrundlage
1. Der Verkäufer und der Käufer sind als Versicherungsmakler tätig.
2. Der Verkäufer verkauft und überträgt dem Käufer die Rechtsstellung, die er
a) gegenüber seinen Kunden und
b) gegenüber den Versicherungsunternehmen auf Grund bestehender Zusagen oder Vereinbarungen hat, in Gänze auf den Käufer. Das bedeutet insbesondere, dass er seine aufschiebend bedingt verdienten Courtagen an den Käufer abtritt.
3. Geschäftsgrundlage dieses Vertrags ist, dass die derzeit anfallenden Folge-Courtagen ... Euro per anno betragen. Wird dieser Betrag unterschritten, kann der Käufer die Vergütung anteilig um den Prozentsatz reduzieren, um den die tatsächlichen die vorgenannten Folge-Courtagen unterschreiten.
4. Der Verkauf und die Abtretung erfolgt zum ...
§  2 Vergütung
1. Der Käufer zahlt dem Verkäufer für den Verkauf und die Abtretung eine Vergütung in Höhe von ... Euro.
2. Die Vergütung ist zu entrichten auf das Konto des Verkäufers, Kontonummer ... bei der ..., BLZ ...
3. Die Vergütung wird fällig
a) zum ... in Höhe von ... Euro, sofern der Verkäufer die Verpflichtungen zu §  3 Ziffer 1 und 2, und
a) zum ... in Höhe von ... Euro, sofern der Verkäufer alle Verpflichtungen erfüllt hat.
4. Die Vergütung ist durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse abzusichern. Die Kosten der Absicherung gehen zu Lasten des Käufers.

Alternative Formulierung statt 2 bis 4: Es wird ein Treuhandkonto errichtet, auf welches der Kaufpreis in Höhe von ... Euro eingezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt, wenn der Verkäufer die übernommenen Verpflichtungen erfüllt hat.

5. Verstirbt der Verkäufer, bevor die Zahlungsverpflichtungen des Käufers erfüllt sind, gehen die restlichen Ansprüche des Verkäufers auf seine Erben über.
§  3 Pflichten des Verkäufers
1. Der Verkäufer zeigt die Abtretung der Courtage den Versicherungsunternehmen an und gibt diesen auch die Vereinbarung zu §  3 Ziffer 4 zur Respektierung auf.
2. Der Verkäufer wird dem Käufer Bestätigungsschreiben der Versicherungsunternehmen beibringen, dass bestehende Zusagen bzw. Vereinbarungen unverändert für den Käufer gelten werden und der Fortsetzung der Geschäftsbeziehung auch mit dem Käufer nichts im Wege steht.
3. Der Verkäufer veranlasst, dass bestehende Maklerverträge mit den Kunden auf den Käufer umgeschrieben werden. Weiterhin wird der Verkäufer den Käufer bei den wichtigen Kunden einführen.
4. Soweit sich in der Folge Rückprovisionen aus derzeit bestehenden Verträgen aktualisieren, gehen diese zu Lasten des Verkäufers.
§  4 Wettbewerbsverbot
1. Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die übertragene Rechtsstellung unangetastet zu lassen, insbesondere nicht den Versuch zu unternehmen, unmittelbar oder über verbundene Unternehmen unter §  2 fallende Verträge umzudecken.
2. Das Wettbewerbsverbot erstreckt sich auf den Zeitraum von zwei Jahren.
3. Der Verkäufer verpflichtet sich für jeden Fall der Verletzung des Wettbewerbsverbots zur Zahlung einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von ... Euro.
§  5 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist ... (zuständiges Gericht für Sitz des Verkäufers).

Datum, Ort ... ___________ __________

Verkäufer Käufer

Unser Service: Den Vorschlag finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge und Musterschreiben" .

Vertragsgegenstand nennen

Zu Beginn eines jeden Vertrags sollte kurz der Vertragsgegenstand genannt werden. Vertragsgegenstand ist der Anspruch auf Courtage, welchen der Makler durch seine erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsverträgen - aufschiebend bedingt - erworben hat, nicht der Bestand, auch wenn in der Praxis immer wieder "verkürzt" oder "unjuristisch" davon gesprochen wird.

Denn beim "Versicherungsbestand" handelt es sich um eine Summe von Vertragsverhältnissen, die zwischen Versicherer und seinem Versicherungsnehmer bestehen. Ein Eigentumsrecht des Vermittlers an den Versicherungsverträgen gibt es nicht; entsprechend auch nicht am "Versicherungsbestand" als einer Summe von Verträgen. Deshalb kann dieser auch nicht Objekt eines Verkaufs sein. Worum geht es denn statt dessen?

Courtage-Ansprüche im Zentrum