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05.05.2008 | BFH erföffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten

Begünstigte Betriebsveräußerung trotz Beratervertrags?

Die Steuervorteile einer Betriebsveräußerung entfallen nicht automatisch, wenn der frühere Unternehmer als angestellter Berater für seinen ehemaligen Betrieb tätig wird. Die vom Finanzamt vertretene gegenteilige Auffassung ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) „ernstlich zweifelhaft“. So sieht das der Zehnte BFH-Senat im summarischen Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (Beschluss vom 11.12.2007, Az: X S 22/07; Abruf-Nr. 080430).  

 

Hintergrund  

Eine Veräußerung bzw. die Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ist zweifach steuerbegünstigt. Für den Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn gilt  

  • ein ermäßigter Steuersatz (§ 34 Einkommensteuergesetz [EStG])
  • und unter bestimmten Voraussetzungen der Freibetrag von maximal 45.000 Euro nach § 16 Absatz 4 EStG.

 

Zugrunde lag dem BFH-Fall eine typische Konstellation: