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01.11.2005 | Berufsunfähigkeitsabsicherung

Bedarf häufig (v)erkannt

von Erich Holzner, Produktmanagement-Privatkunden, Swiss Life, München

Das Bewusstsein für eine gute Absicherung bei einer Erwerbsminderung durch gesundheitsbedingte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit steigt, ist aber insgesamt immer noch unzureichend ausgeprägt. Zwei Gesichtspunkte erzwingen einen verstärkten Focus auf die finanzielle Vorsorge bei Erwerbsminderung (im Folgenden Berufsunfähigkeits-Versicherung [BUV]).

Erstens fordert es der Kunde, dass Sie sich diesem Thema zuwenden. Schließlich will er seinen Bedarf ausreichend decken. Zweitens lässt sich ein Ansprechen der BUV im Beratungsgespräch aus rechtlicher Sicht nicht mehr vermeiden. Denn die EU-Vermittlerrichtlinie fordert eine Beratungsdokumentation.

Im Folgenden vermitteln wir Ihnen einen Überblick über die am Markt anzutreffenden Vorsorgemöglichkeiten und sagen Ihnen, worauf Sie in der Beratung achten sollten.

Welchen Sinn hat die Absicherung?

Sinn und Zweck der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos ist es, einen adäquaten finanziellen Ausgleich für die gesundheitsbedingte Einkommensminderung sicherzustellen.

Eine Überversorgung - das heißt eine höhere Rente als das für einen angemessenen Lebensstandard erforderliche, durch Arbeit erzielte Einkommen - liegt weder im Interesse eines verständigen Kunden noch lassen es die Versicherer zu. Eine Überversorgung erhöht subjektiv das Risiko, dass der Versicherte Gesundheitsbeeinträchtigungen stärker empfindet oder sogar vortäuscht.

Um dies zu vermeiden, prüfen die Gesellschaften die wirtschaftliche Angemessenheit der vorhandenen und beantragten Renten bei Berufsunfähigkeit. Von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich werden dabei vom bisherigen Netto- bzw. Brutto-Arbeitseinkommen abhängige prozentuale Rentenhöhen versichert. Aus Sicht eines vernünftigen, rational handelnden Kunden stellt eine zu hohe Absicherung Geldverschwendung dar.

Sicherungsvarianten für Berufsunfähigkeit