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01.06.2004 | Bankenhaftung

Kreditvertrag bei Cumulus-Immo-Fonds unwirksam

Geschädigte Anleger beim Cumulus-Immobilienfonds können aufatmen. Die Kreditverträge sind unwirksam. Darauf hat Rechtsanwalt Mathias Nittel aus Heidelberg hingewiesen. Worum ging es? Mehrere tausend Anleger haben sich in den 90er Jahren an geschlossenen Immobilienfonds der Ludwigshafener FIBEG-Gruppe beteiligt. Cumulus-Fonds, Immobilienfonds Neue Bundesländer, Imperial-Fonds oder Sachwert-Fonds lauten die Namen. Die von den Anlegern zu leistenden Einlagen wurden durch Bankkredite finanziert. Die Anleger mussten die Kreditverträge durch einen Treuhänder abschließen lassen. Diese Gestaltung ist unwirksam, so das Oberlandesgericht Nürnberg. Folge: Die Anleger müssen nun keine Zahlungen mehr an die Sparkasse leisten. (Urteil vom 10.3.2004, Az: 12 U 3873/03; Abruf-Nr.  040909 )

Quelle: Ausgabe 06 / 2004 | Seite 3 | ID 98371