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01.07.2005 | Anlagevermittlung

Hinweis auf negative Berichterstattung

Die Pflichten des Anlageberaters sind immens, die Folgen von Verstößen gravierend. Das zeigt wieder einmal ein Fall, den das Oberlandesgericht Thüringen entschieden hat. Ein Anlageberater muss einem absolut auf Sicherheit bedachten Kunden seine bei der BFI-Bank verlorene Spareinlage von 50.000 Euro samt Zinsen ersetzen.

Sein Fehler: Er hatte den Gerlach-Report nicht gelesen und den Kunden folglich nicht auf einen Risikohinweis zu der erst seit einigen Jahren existierenden "Kleinbank" aufmerksam gemacht. Es half ihm nichts, dass er "kapital-markt intern" gelesen hatte. Dort hatte man sich nicht mit der BFI-Bank befasst. (Urteil vom 11.1.2005, Az: 8 U 436/04; Abruf-Nr.  051611 )

Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 3 | ID 98571