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05.07.2010 | Altersversorgung

Hohe Beiträge an PSV für rückgedeckte U-Kasse rechtens

Es ist rechtens, dass Beiträge an den Pensionssicherungsverein zur Insolvenzsicherung von Unterstützungskassenzusagen auch dann in voller Höhe anfallen, wenn eine (kongruente) Rückdeckung besteht. (Oberverwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 14.1.2010, Az: 4 Bf 22/08) (Abruf-Nr. 101420)  

Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 1 | ID 136857