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01.06.2004 | Alterseinkünftegesetz

Wie Sie jetzt noch Steuervorteile für Kapitalauszahlungen sichern

von Erich Holzner, Produktmanagement-Privatkunden, Swisslife, München

Am 29. April 2004 hat der Bundestag das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) auf den Weg gebracht. Er hat damit den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts erledigt, die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen gegenüber Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beseitigen.

Leider hat die Bundesregierung aber auch die Vorschläge der Rürup-Kommission zur systematischen Umgestaltung der Besteuerung der Alterseinkünfte insgesamt übernommen. Diese gehen weit über den verfassungsgerichtlichen Auftrag hinaus: Knackpunkt ist der Wegfall der Steuerfreiheit der Sparanteilszinsen bei Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen.

Einigung im Vermittlungsausschuss

Am 26. Mai 2004 hat sich der Vermittlungsausschuss aus Bundestag und Bundesrat über das AltEinkG geeinigt. Bei Kapitalauszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen bleibt die Hälfte der Erträge unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei:

  • Die Laufzeit der Verträge beträgt mindestens 12 Jahre.
  • Die Auszahlung erfolgt frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.

    Eine Detailanalyse lohnt erst, wenn der endgültige Wortlaut des AltEinkG vorliegt. Mit den grundsätzlichen Regelungen müssen Sie sich aber befassen, um für Ihre Kunden in 2004 noch zu retten, was zu retten ist. Daher stellen wir Ihnen zuerst das AltEinkG in kurzen Zügen vor. Danach erfahren Sie, welche Sicherungsstrategien Sie für Ihre Kunden in Betracht ziehen sollten.

    Das AltEinkG in kurzen Zügen
    Schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung